Steuerfahndung Frankfurt erfindet offensichtlich Beweise

Beispielsweise eine Zeugenaussage. Doch diese steht derart im Widerspruch zu den tatsächlichen Gegebenheiten (Verbrauchszahlen von Wasser, Elektrizität. etc.) dass sie mühelos als unwahr erkannt werden kann.

Die schwerwiegende Anschuldigung der Manipulation hat die Steuerfahndung seit Monaten nicht ausgeräumt, denn sie kann diese nicht widerlegen. Niemand läßt einen gravierenden Vorwurf im Raum stehen, wenn er das Gegenteil problemlos beweisen kann.

Aber man windet sich und vermeidet klare Aussagen. Der zuständige Finanzbeamte Herr K. erklärt zu der Beschuldigumg "Er teile nicht die Auffassung, dass die Informationsquelle frei erfunden sei"

Er "teilt nicht die Auffassung", weiß es also nicht, und kann es auch nicht belegen, obwohl ihm als Sachbearbeiter die Akten vorliegen, und er nur nachsehen müßte. Da findet er aber offensichtlich nichts, da es nichts entsprechendes gibt. Also versteigt er sich in seltsame Ausführungen.

Eine Nachfrage, wann und von wem die Zeugenvernehmung vorgenommen wurde, bleibt seit Wochen unbeantwortet. Nichts wäre einfacher, als diese Frage zu klären, aber man kann es nicht, da es die Vernehmung nie gab. Dies beweist eindeutig die unlauteren Machenschaften, denn konkrete Fragen zur Befragung eines Zeugen, die nie stattfand, kann man nicht beantworten.

Und die Leiterin des Finanzamtes, obwohl direkt angeschrieben, schweigt.

Mittlerweile hat auch die Politik erkannt, dass Willkürmaßnahmen der Finanzbehörden nicht selten sind. So fordert beispielsweise die FDP:

STÄRKUNG DER BÜRGERRECHTE GEGENÜBER DEM FINANZAMT

Die FDP fordert die Einführung eines Ombudsmannes für Steuerzahler. Nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages soll sich dieser für die Rechte von Steuerzahlern einsetzen, die behördlicher Willkür ausgesetzt sind.

Der Ombudsmann wird vom Bundestag gewählt und darf Finanzbehörden aufsuchen ohne Voranmeldung sowie dort jederzeit Auskunft und Akteneinsicht verlangen. Er wird tätig aufgrund von Eingaben von Steuerzahlern sowie bei Bekanntwerden von Verletzungen von Grundrechten von Steuerzahlern. Analog dem Artikel 45b des Grundgesetzes ist er als Hilfsorgan des Deutschen Bundestages zu berufen. Er berichtet dem deutschen Bundestag über seine Tätigkeit und macht damit Missstände öffentlich.

Eine ähnliche Einrichtung ist auf Landesebene anzustreben.

Quelle: https://fdp-hessen.de/beschluss/staerkung-der-buergerrechte-gegenueber-dem-finanzamt/


Beispiele finanzamtlicher Willkür findet man unter:

http://www.danisch.de/blog/2017/03/23/die-steuereintreiber/

http://www.danisch.de/blog/2012/05/08/finanzamt-munchen-sind-die-jetzt-vollig-durchgeknallt/

http://www.danisch.de/blog/2016/07/10/schleichende-steuererhoehung-durch-falsche-steuerbescheide/

http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/wenn-dem-finanzbeamten-der-kragen-platzt-05-08-2014.2001/

https://www.buhl.de/steuernsparen/willkuer-und-schikane/

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-willkuer-beim-finanzamt/4113388.html

http://www.liemen.de/unternehmen/betriebsprufung-finanzamt-willkur-nicht-dulden

https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/willkuer-und-schikane-bei-der-anordnung-einer-betriebspruefung-339697

Was man findet ist mitunter schier unglaublich.


Wird fortgesetzt .....................

 

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