Neue Gesetze

Umsetzung unklar.

Keiner weiß, wie das ab dem 1. Juli 2017 ablaufen soll. Anfragen bei verschiedene Gemeiden zeigen, dass hier völlige Unklarheit herrscht. Es ist noch unbekannt welche Ämter für welchen Bereich tätig werden sollen.

Hinzu kommt der Unwille vieler Bediensteter mit Sexdienstleistern überhaupt etwas zu tun zu haben. Dies reicht von allgemeiner Ablehnung, Angst vor Ansteckung sowie der Sorge vom Milieu bedroht und geschädigt zu werden.

Mal sehen, wie sich das auflöst.

Tags: Gesetz, neu, Behörde, Amt, Zuständigkeit, BILD, Zeitung

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